HONORAR
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Sie werden über die unterschiedlichen Erstattungen von Heilpraktiker-Behandlungen durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe von mir informiert. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie von mir eine Vereinbarung, in der ich Sie nach bestem Wissen und Gewissen über die ungefähre Höhe der Behandlungskosten aufklären werde.
Es gibt Therapieformen, die von den Kassen nicht erstattet werden (z.B. die Gesprächstherapie). Auch hierüber werde ich Sie ausführlich informieren.
Das Honorar wird am Tage der Behandlung unabhängig von einer ganz oder nur teilweisen Erstattung durch eine private Versicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle sofort fällig.
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung Ihrer Steuererklärung mit beizulegen. (Außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Sonderausgaben) Fragen Sie hier bitte bei Ihrem/r Steuerberater/-in oder beim Finanzamt nach.
Von mir erhalten Sie eine detaillierte, bezifferte Rechnung. Die Ziffern entnehme ich aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985. (GebüH85) Diese stammt aus dem Jahr 1985 und wurde seit dem nicht mehr an die Lebenshaltungskosten angepasst. Deshalb berechne ich den 2,3fachen Satz der Höchstsätze der GebüH85.
Bei Selbstzahlern liegt der Therapiestundensatz bei 90,00 Euro je 60 Minuten für Heilpraktokerleistungen und 120,00 Euro je 60 Minuten für Hypnosesitzungen und psychotherapeutische Tätigkeiten. Die Rechnungsstellung erfolgt bei den Zusatzversicherten bzw. Privatversicherten monatlich.
(Beispiel: Akupunkturtherapie 30 Min. = 40,-€ bei Selbstzahlern)
Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
